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Der IPEI-Kodex basiert auf der Einstellung, dass die Würde des
Menschen unantastbar ist. Beraterinnen und Berater mit einem IPEI-Diplom
bekennen sich zu folgenden Richtlinien und Verpflichtungen einer gemeinsamen
Berufsethik.
- Sie achten auf eine klientenzentrierte Arbeitsweise im vollen Respekt
der geistigen und konfessionellen Freiheit des anderen Menschen. Sie
respektieren das Recht von Klientinnen und Klienten auf Selbstbestimmung
und Selbstverantwortung. Ihre Arbeitsweise ist ressourcenorientiert.
- Sie verhalten sich gegenüber Klientinnen und Klienten mit grösstmöglicher
Transparenz und Ehrlichkeit und enthalten sich jeglicher verletzender
und diskriminierender Äusserungen bezüglich ethnischer und
ethischer Zugehörigkeit, Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit,
politischer und ideologischer Gesinnung, Schichtzugehörigkeit,
Alter und Geschlecht.
- Sie setzen sich mit den eigenen Machtfragen auseinander und unterlassen
jeglichen Machtmissbrauch gegenüber Klientinnen und Klienten.
- Sie sind sich der Gefahr bewusst, eigene Anteile auf das Gegenüber
zu projizieren.
- Sie achten auf grösstmögliche Echtheit und Übereinstimmung
zwischen ihren beruflichen Handlungsmaximen und der eigenen Lebenspraxis.
- Sie bemühen sich gegenüber Klientinnen und Klienten um eine
grösstmögliche Transparenz in ihrer Arbeitsweise und Arbeitsmethode.
- Sie respektieren die Eigenständigkeit von Klientinnen und Klienten,
insbesondere bezüglich Urteilsbildung und Entscheidung. Sie distanzieren
sich von determinierenden Betrachtungsweisen und Prognosen, unterstützen
und fördern die lebensbejahenden Kräfte von Klientinnen und
Klienten und respektieren deren freien Willen.
- Sie respektieren die Eigenständigkeit von Klientinnen und Klienten
bezüglich Dauer einer Begleitung. Das heisst, sie geben der Optimierung
des Prozesses gegenüber den eigenen ökonomischen Bedürfnissen
den Vorrang. Dies gilt auch bezüglich der Intensität des Prozesses,
aber auch im Hinblick auf die Weiterempfehlung von Klientinnen und Klienten
an andere Fachpersonen, wenn dies als sinnvoll erscheint oder eine Empfehlung
von Klientinnen und Klienten erfragt wird.
- Sie unterstellen sich der Schweigepflicht gegenüber Drittpersonen
und Institutionen über sämtliche Informationen, die ihnen
durch die Arbeit mit Klientinnen und Klienten zukommen, sei es über
die KlientInnen selbst, oder andere Personen und Institutionen und gewährleisten
die volle Diskretion. Dies gilt in allen Fällen, es sei denn eine/ein
Klientin/Klient entbindet die Beraterin/den Berater aus freiem Willen
und ohne äusseren Druck von der Schweigepflicht. Dies gilt auch
nach Beendigung der beruflichen Beziehung.
- Während der Dauer des beruflichen Verhältnisses sind sexuelle
Handlungen gegenüber Klientinnen und Klienten oder eine sexuelle
Beziehung mit denselben in jeglicher Form zu unterlassen.
- Sie zeigen die Bereitschaft, die Qualität ihrer Arbeit permanent
zu hinterfragen und zu entwickeln, sei es durch Weiterbildung, Supervision,
Intervision oder Selbsterfahrung.
- Sollten sie sich gezwungen sehen, einer Person ihre Dienste zu verweigern,
teilen sie dies der betreffenden Person angemessen und ohne verletzende
Absicht mit.
- Ihre astrologisch psychologische Arbeit gründet auf astronomisch
einwandfreien Berechnungen nach der Methode Huber/Koch. Sie empfehlen
Klientinnen und Klienten die Geburtszeit dem amtlichen Geburtsschein
zu entnehmen.
- Die Honorarforderungen richten sich nach den empfohlenen Richttarifen
der entsprechenden Berufsverbände.
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